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Mittelschule

Mit dem Schuljahr 2020/21 ersetzt die Mittelschule (MS) die Neue Mittelschule (NMS) als Pflichtschule für die 10- bis 14-Jährigen. Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule können nach positivem Abschluss der Volksschule eine Mittelschule besuchen.

Die Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule zur Mittelschule, die mit dem Pädagogik-Paket 2018 beschlossen wurde, umfasst unter anderem die Ermöglichung von dauerhafter Gruppenbildung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache und die Weiterentwicklung der Leistungsbeurteilung in diesen Fächern.

Neue Broschüre "Die Mittelschule"

Eine detaillierte Darstellung aller Neuerungen, die für die Mittelschule mit 1. September 2020 in Kraft treten, finden Sie in der Broschüre 

Die Mittelschule - Änderungen ab dem Schuljahr 2020/21 im Überblick  (PDF, 505 KB)

Aufgabe der Mittelschule

Die Mittelschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.

Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler im Sinne der Chancengerechtigkeit bestmöglich individuell zu fördern. Durch eine fundierte Bildungs- und Berufsorientierung erhalten Schülerinnen und Schüler, aufbauend auf ihre Stärken, gezielte Beratung, um eine verbesserte Bildungs- und Berufsentscheidung am Ende der Mittelschule sicherzustellen.

Der MS-Lehrplan

Der MS-Lehrplan verbindet den Leistungsanspruch der AHS-Unterstufe mit einer neuen Lern- und Lehrkultur. Die Orientierung an den Potenzialen und Talenten der Schülerinnen und Schüler steht im Vordergrund.

Neben den Sonderformen der Musik-Mittelschulen und der Sport-Mittelschulen, sieht der MS-Lehrplan vier mögliche Schwerpunktbereiche vor:

  1. Sprachlich-humanistisch-geisteswissenschaftlich
  2. Naturwissenschaftlich-mathematisch
  3. Ökonomisch-lebenskundlich
  4. Musisch-kreativ

Darüber hinaus können weitere autonome Schwerpunktsetzungen an den jeweiligen Schulstandorten vorgenommen werden.

Zahlreiche Mittelschulen bieten ganztägige Betreuungsformen. Informationen dazu können bei der zuständigen Bildungsdirektion eingeholt werden.

Pädagogische Merkmale und Besonderheiten zur Differenzierung und Individualisierung

Grundsätzlich werden in der Mittelschule alle Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsgegenständen gemeinsam in der Klasse unterrichtet. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Lerntempo unterstützen einander und profitieren voneinander.

In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache sowie in Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches sind aus den folgenden pädagogischen Fördermaßnahmen von den Lehrerinnen und Lehrern in koordiniertem Zusammenwirken mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter auszuwählen:

  1. Individualisierung des Unterrichts,
  2. differenzierter Unterricht in der Klasse,
  3. Begabungs- einschließlich Begabtenförderung,
  4. Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität,
  5. Förderung in temporär gebildeten Schülergruppen,
  6. Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen,
  7. Unterrichten im Lehrerteam (Teamteaching) und
  8. Förderung in dauerhaften Schülergruppen ab der 6. Schulstufe.

 Leistungsbeurteilung NEU ab dem Schuljahr 2020/21

In der 5. Schulstufe wird das Notensystem wie in der Volksschule mit der 5-teiligen Notenskala in allen Unterrichtsgegenständen fortgeführt.

Ab der 6. Schulstufe wird bei der Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache zwischen zwei Leistungsniveaus, mit den Bezeichnungen „Standard“ und „Standard AHS“, unterschieden. In beiden Leistungsniveaus sind Noten von 1-5 möglich. Dabei entspricht die Beurteilung

  • nach dem Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ der Beurteilung an der AHS-Unterstufe,
  • mit „Genügend“ im Leistungsniveau „Standard AHS“ der Beurteilung mit „Gut“ im Leistungsniveau „Standard“,
  • mit „Nicht Genügend“ im Leistungsniveau „Standard AHS“ bestenfalls der Beurteilung mit „Befriedigend“ im Leistungsniveau „Standard“,
  • mit „Sehr gut“ im Leistungsniveau „Standard“ zumindest der Beurteilung mit „Befriedigend“ im Leistungsniveau „Standard AHS“.

Im Zeugnis wird ausgewiesen, nach welchem der beiden Leistungsniveaus eine Schülerin bzw. ein Schüler beurteilt wurde. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zum jeweils anderen Leistungsniveau ist jederzeit möglich.

Ergänzende Rückmeldung

Zusätzlich zur Beurteilung mit Ziffernnoten werden durch die folgenden besonderen Elemente die Stärken, Fähigkeiten und Talente der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt gerückt:

Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (EDL)

Die Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung hält in schriftlicher Form die Leistungsstärken sowie die Lernfortschritte der Schülerin bzw. des Schülers fest. Sie wird in der 5. bis 7. Schulstufe zusammen mit dem Jahreszeugnis, in der 8. Schulstufe gemeinsam mit der Schulnachricht ausgehändigt.

Kinder-Eltern-Lehrer/innen-Gespräche (KEL-Gespräche)

KEL-Gespräche sind Kinder-Eltern-Lehrpersonen-Gespräche, die regelmäßig stattfinden. Schülerinnen und Schüler führen mit ihren Eltern und Lehrkräften gemeinsam ein Gespräch über Lernerfolge, Lernfortschritte und Lernprozesse. Die Schülerinnen und Schüler werden auf diese Form der Rückmeldung in der Schule vorbereitet. Die KEL-Gespräche stärken das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler und sorgen darüber hinaus für ein wertschätzendes Schulklima.

Übertrittsberechtigungen NEU ab dem Schuljahr 2020/21

 Übertritt in eine allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule (mit Matura, zum Beispiel AHS, HTL, HAK, BORG, HLW)

Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die erste Klasse der Mittelschule erfolgreich absolviert hat, darf in die zweite Klasse der AHS-Unterstufe wechseln, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als „Gut“ ist.

Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten, dritten oder vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in die nächste Klasse einer höheren Schule möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wurde.

Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin bzw. der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen setzt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die 2., 3. oder 4. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule den Besuch der vorhergehenden Stufe der Mittelschule oder der Sonderschule voraus.

Übertritt in eine mindestens 3-jährige mittlere Schule (ohne Matura, z.B. Fachschule, Handelsschule)

Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Zusätzlich zum erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe setzt die Aufnahme in eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule voraus, dass sie in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt wurden. Aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Übertritt in die Polytechnische Schule

Der Übertritt in eine Polytechnische Schule steht allen offen.

Übertritt von der AHS-Unterstufe in die Mittelschule

Schülerinnen und Schüler, die eine Schulstufe der AHS-Unterstufe erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt in die nächsthöhere Schulstufe einer Mittelschule zu wechseln.

Aufsteigen in die 6. Schulstufe: Schüler/innen, die in der 5. Schulstufe einer AHS in einem oder zwei Pflichtgegenständen mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden, sind berechtigt Wiederholungsprüfungen abzulegen. Bei mehr als zwei negativen Beurteilungen müssen sie die 5. Schulstufe in der Mittelschule jedenfalls wiederholen.

Aufsteigen in die 7. und 8. Schulstufe: Schüler/innen, die in der 6. bzw. 7. Schulstufe einer AHS in jenen Pflichtgegenständen, die in der Mittelschule leistungsdifferenziert geführt werden, mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden, sind zum Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt und werden dort dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet.

Bei der Beurteilung mit „Nicht genügend“ in einem oder zwei nicht differenzierten Pflichtgegenständen sind sie berechtigt Wiederholungsprüfungen abzulegen. Bei mehr als zwei negativen Beurteilungen in nicht differenzierten Pflichtgegenständen muss die Schulstufe auch in der Mittelschule wiederholt werden.

 Downloads

Die Mittelschule - Änderungen ab dem Schuljahr 2020/21 im Überblick (PDF, 505 KB)